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19.09.2017 Gesundheit — Antwort — hib 518/2017

Sektorenübergreifende Versorgung gewollt

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt weiter auf eine sektorenübergreifende medizinische Betreuung. Eine „nahtlose ambulante und stationäre Versorgung“ sei „von herausragender Bedeutung“, heißt es in der Antwort (18/13577) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13437) der Fraktion Die Linke.

Das Bundesgesundheitsministerium werde „den notwendigen Anpassungsbedarf der rechtlichen Rahmenbedingungen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auch in der nächsten Legislaturperiode prüfen“. Dies schließe die Versorgungsform der Praxiskliniken mit Blick auf die Bemühungen um eine sektorenübergreifende Versorgung ein.

Das Ministerium werde der „Verzahnung von Schnittstellen“ und „der Förderung von Kooperation und Koordination im Gesundheitswesen“ weiter eine hohe Bedeutung beimessen. Jedoch müsse beachtet werden, dass in den Praxiskliniken nicht Strukturen aufgebaut würden, die über den bestehenden Versorgungsbedarf hinausgingen, heißt es in der Antwort weiter.

Der Begriff der Praxiskliniken wurde den Angaben zufolge mit dem Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen 1988 eingeführt. Das Ziel sei, durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung zu gewährleisten.

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