Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
Berlin: (hib/HAU) Die Einzelheiten der Durchführung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen werden zurzeit ressortübergreifend und mit den Herstellern in einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geleiteten Expertengruppe abgestimmt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/13541) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13341). In der Vorlage heißt es weiter, die deutsche Automobilindustrie habe beim „Diesel-Gipfel“ am 2. August 2017 zugesichert, dass bei 5,3 Millionen der in Deutschland aktuell zugelassenen Diesel-Pkw in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 die Stickstoffoxid-Emissionen dieser Fahrzeuge um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent, „auf Basis der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der erreichbaren Fahrzeuge“, bis zum Jahresende 2018 reduziert werden. Die Kosten für diese Nachrüstung würden von den Fahrzeugherstellern getragen.
Gefragt, welche Anreize es für die Fahrzeughalter gebe, an der freiwilligen Umrüstaktion teilzunehmen, schreibt die Regierung: „Wir erwarten von der Automobilindustrie Maßnahmen, die eine einhundertprozentige Umrüstungsquote sicherstellen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Umrüstung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und rechtssicher gestaltet wird. Sonstige Anreize dafür bestimmen die Hersteller selbst.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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