Zahl im AZR registrierter Asylberechtigter
Berlin: (hib/STO) Mitte dieses Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) gut 40.5000 asylberechtigte Ausländer registriert gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13537) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13215) hervor. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2017 im AZR 40.537 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 10.989 Asylberechtigten, Syrien mit 6.425 Betroffenen und den Iran mit 5.790 Personen.
Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 546.533. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 302.248 Personen vor dem Irak mit 94.114 und Afghanistan mit 34.657.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem genannten Stichtag 151.914 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) erfasst. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 112.041 Fällen sowie der Irak mit 12.544 Fällen und Afghanistan mit 8.870 Fällen.
Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden, seien zur Jahresmitte 54.104 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (28.822) vor Syrien (2.663) und Somalia (2.510).
Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 159.678 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge Serbien mit 13.870 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 11.657 und Albanien mit 10.412.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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