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20.09.2017 Inneres — Antwort — hib 521/2017

Kooperationen des BfV

Berlin: (hib/STO) Um Fragen zu nachrichtendienstlichen Kooperationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/13553) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13382). Darin schreibt die Bundesregierung, dass sie „nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl)“ zu der Auffassung gelangt sei, dass die Beantwortung der Fragen nicht offen erfolgen kann.

Wie die Regierung dazu darlegt, werden im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Einzelheiten über die Ausgestaltung und Anzahl der Kooperationen vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit sei Bedingung für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten.

„Eine einseitige öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit des BfV mit anderen Nachrichtendiensten entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde einen erheblichen Vertrauensverlust hervorrufen. Folge wäre ein Informationsrückgang und dadurch bedingt eine Verschlechterung der Analysefähigkeit der Sicherheitslage“, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus könnten Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten sowie zur Anzahl bestehender Kooperationen auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des BfV sowie auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste ermöglichen.

Aus diesen Gründen „könnte eine Beantwortung in offener Form den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen“, führt die Bundesregierung ferner aus. Um gleichwohl dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten nachzukommen, würden die Antworten auf die gestellten Fragen der Geheimschutzstelle des Parlaments zugeleitet.

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