Zahl der Auslandsdeutschen
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der außerhalb der Bundesrepublik lebenden Deutschen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13579) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13462). Wie die Fraktion darin ausführte, verlieren deutsche Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik, die seit 25 Jahren im Ausland leben, „unter bestimmten Umständen zeitweilig das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl“.
Wissen wollten sie unter anderem, wie viele Auslandsdeutsche es nach Kenntnis der Bundesregierung gibt, deren Wohnsitz sich seit mindestens 25 Jahren im Ausland befindet. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, ist ihr die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die außerhalb der Bundesrepublik leben, nicht bekannt. „Denn die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburtserwerb von einem deutschen Elternteil auch im Ausland erworben. Deutsche Staatsangehörige im Ausland unterliegen nicht der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz“, heißt es in der Antwort weiter. Daher sei auch nicht bekannt, wie viele deutsche Staatsangehörige seit mindestens 25 Jahren im Ausland leben.
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