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21.09.2017 Inneres — Antwort — hib 523/2017

Warnungen vor IT-Sicherheitslücken

Berlin: (hib/STO) Öffentliche Warnungen vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13413). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, „dass die Zurückhaltung beziehungsweise fehlende staatliche Meldung jeglicher Formen von Sicherheitslücken an Hersteller wie Bürgerinnen und Bürger im konkreten Fall nicht nur Gefahren für Einzelpersonen, sondern für die kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nach sich ziehen können“.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, können Schwachstellen beziehungsweise Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen Risiken für IT-Infrastrukturen und Bürger darstellen, sofern sie „Personen oder Stellen bekannt werden, die eine Ausnutzung der Schwachstellen zu rechtswidrigen Zwecken beabsichtigen“. Daher diskutiere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig Erkenntnisse zu Sicherheitslücken, die etwa öffentlich bekannt sind oder auf eigenen Analysen beruhen, mit den betroffenen Herstellern, damit diese die Sicherheitslücken kurzfristig schließen können. Falls sich aus Sicherheitslücken eine Gefährdung für Bürger, Unternehmen oder Verwaltungseinrichtungen ergibt, spricht das BSI darüber hinaus den Angaben zufolge zielgruppenspezifische oder öffentliche Warnungen aus.

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