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22.09.2017 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 524/2017

Hilfen für schutzbedürftige Verbraucher

Berlin: (hib/PST) In einer ausführlichen Antwort (18/13572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13405) befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability). In der Anfrage zu „Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen“ ging es um Personengruppen, die „nicht“ oder „nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen“.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der EU-Kommission, derzufolge 37 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in der Lage waren, das beste und für sie günstigste Angebot auszuwählen. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasse sich ein Referat „Besondere Verbrauchergruppen“ mit verbraucherpolitischen Maßnahmen wie Verbraucherinformationen und Verbraucherforschung bezüglich besonderer Verbrauchergruppen. Dazu gehörten Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Im einzelnen führt die Bundesregierung dann eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten zugunsten solcher Verbrauchergruppen in der zurückliegenden Legislaturperiode auf.

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