Folgen der Insolvenz von Fluggesellschaften
Berlin: (hib/HAU) „Die Folgen und das Verfahren der Insolvenz richten sich nach den Vorgaben der Insolvenzordnung.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13457). Die Grünen hatten unter anderem gefragt, welche Folgen das Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft Air Berlin für Kunden hat, die einen Flug ab November 2017 oder später gebucht haben.
Was die Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung angeht, so teilt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Haltung der EU-Kommission, wonach der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann. Die Lösung werde allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung gesehen, schreibt die Regierung. Vielmehr habe sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, zunächst die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anzuwenden. Fluggäste seien im Gegensatz zu Pauschalreisenden vor Insolvenzen bereits nach geltendem Recht besser geschützt, da die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliege, weil die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen von ihr abhänge, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)