22.09.2017 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 525/2017 Gesundheitsleistungen für EU-Bürger
Berlin: (hib/CHE) Auch EU-Bürger, die in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, haben im Einzelfall Zugang zu Gesundheitsleistungen, zum Beispiel im Hinblick auf Infektionskrankheiten. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13576) auf eine Kleine Anfrage (18/13430) der Fraktion Die Linke klar. „Dort, wo es geboten ist, können demnach Leistungen erbracht werden, die über die Behandlung akuter Krankheiten und zeitlich über einen Monat hinausgehen“, heißt es in der Antwort.
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