Entschädigung polnischer Staatsbürger
Berlin: (hib/CHE) Ehemals zwangsgermanisierte polnische Staatsbürger, die aus formellen Gründen keine gesetzlichen Entschädigungsleistungen erhalten, können, sofern sie durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen Gesundheitsschäden erlitten haben, dennoch eine Entschädigung beantragen. Grundlage dafür ist eine Richtlinie der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nichtjüdischer Abstammung vom 26. August 1981. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13571) auf eine Kleine Anfrage (18/13435) der Fraktion Die Linke klar.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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