Anerkennung von Berufskrankheiten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die strengen Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis einer Berufskrankheit. Das geht aus ihrer Antwort (18/13543) auf eine Kleine Anfrage (18/13374) der Fraktion Die Linke hervor. Würde man auf den Nachweis der allgemeinen und individuellen Tatsachen und Ursachenzusammenhänge verzichten, wäre eine Abgrenzung zwischen beruflich und privat erworbenen Erkrankungen nicht mehr möglich, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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