Neue Vorgaben für Medizinische Dienste
Berlin: (hib/PK) Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung „nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt“. Erwogen würden deshalb neue gesetzliche Vorgaben, heißt es in der Antwort (18/13595) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13471) der Fraktion Die Linke.
Der Bundesrechnungshof war 2012 bei einer Prüfung aller 15 MDK zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten dieser Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügten. Grund sei vor allem der Zuwachs an Aufgaben.
Der MDK berät die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen oder pflegespezifischen Fragestellungen. Der MDK schaltet sich zum Beispiel ein, wenn es um die Prüfung der Qualität eines Pflegeheims oder Pflegedienstes geht, aber auch, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird oder eine Krankenhausrechnung unklar ist.
Denkbar sei etwa eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus werde geprüft, „ob über die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegebegutachtung hinaus eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Beauftragung externer Gutachten geschaffen werden sollte“. Beide Vorschläge würden vom Bundesrechnungshof befürwortet.
Trotz der berechtigten Kritik des Bundesrechnungshofes sei der MDK arbeitsfähig, betonte die Regierung. So seien bei den Pflegebegutachtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen praktisch immer eingehalten worden. Bei der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze, vor allem bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, hätten die MDK „eine sehr gute Systemumstellung ermöglicht“.
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