Ethik-Regeln für automatisiertes Fahren
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will klare Ethik-Regeln für das automatisierte und vernetzte Fahren schaffen. Das geht aus dem „Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Bericht der Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren (Ethik-Regeln für Fahrcomputer)“ hervor, der als Unterrichtung (18/13500) vorliegt. Vorgesehen ist darin unter anderem, die Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme, aufbauend auf der bereits erfolgten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen, „laufend zu überprüfen und bei Notwendigkeit konsequent fortzuführen“.
Ausgehend von den Vorschlägen der Ethik-Kommission zu den datenschutzrechtlichen Erfordernissen will die Regierung - unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung - Maßnahmen zum Ausgleich zwischen der für die Sicherheit notwendigen Datenerhebung, der Gewährleistung von Innovation und Wettbewerbsgerechtigkeit und der Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung einschließlich des erforderlichen Schutzes Betroffener aus dem Fahrzeugumfeld identifizieren und umsetzen. „Dabei wird davon ausgegangen, dass der Fahrer grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können soll“, heißt es in der Unterrichtung.
Die Regierung betont in der Vorlage, automatisierte und vernetzte Systeme, insbesondere lernende und selbstlernende Systeme, dürften nicht zu einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer führen. Sie müssten zuverlässig hohe Sicherheitsanforderungen an fahrzeugsteuerungsrelevante Funktionen erfüllen, einschließlich des Schutzes vor Manipulationen der Fahrzeugsteuerung, und müssten die Ethik-Leitlinien beachten. Geplant sei, einen Szenarienkatalog zu entwickeln und an eine neutrale, noch zu bestimmende Instanz zu übergeben, um entsprechende allgemeingültige Vorgaben zu erstellen, heißt es in dem Maßnahmenplan.
Im Interesse einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit und zur Förderung von mobilitätsbezogener Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der zielgerichtete gesellschaftliche Dialog verstärkt fortgeführt werden. „Niemand darf zur Nutzung automatisierter Fahrsysteme gezwungen werden“, wird in der Vorlage klargestellt.
Vorantreiben will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens für die Programmierung von Fahrcomputern, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze für unausweichliche Unfallsituationen verbindlich vorschreibt. „Dabei gilt: Diese Situationen sind soweit wie möglich zu vermeiden; die Vermeidung eines Personenschadens hat stets Vorrang vor der Vermeidung eines Sachschadens und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen ist unzulässig.“
Ein weiteres Ergebnis der Beratungen der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzten und mit hochkarätigen Experten aus Philosophie, Theologie, Recht und Technik besetzten Ethik-Kommission ist laut der Unterrichtung die Feststellung, „dass die neuen Systeme eine erhebliche Reduzierung der Unfallwahrscheinlichkeit erwarten lassen, wobei technisch unvermeidbare Restrisiken einer Einführung derartiger Systeme bei Vorliegen einer grundsätzlich positiven Risikobilanz nicht entgegenstehen“. Die Kommission fordert in ihren Leitlinien außerdem, in fahrzeugtechnischer Hinsicht müssten die Übergabevorgänge und damit die Verantwortlichkeiten zu jedem Zeitpunkt klar geregelt, erkennbar und dokumentiert sein. Eine angemessene Übergabezeit für die Übernahme der Fahrzeugsteuerung sei stets zu gewährleisten und die Systeme müssten in der Lage sein, ohne menschliche Unterstützung in einen „sicheren Zustand“ zu gelangen.
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