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26.09.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 528/2017

Jagdtrophäen geschützter Tierarten

Berlin: (hib/EB) 147 Stoßzähne von 74 Elefanten aus Namibia sind als Jagdtrophäen zwischen 1. Januar 2006 und 31. Juli 2017 nach Deutschland eingeführt worden. Das geht aus einer Antwort (18/13552) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13379) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der afrikanische Elefant gilt laut Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) und EG-Verordnung 338/75 als „stark vom internationalen Handel bedroht“. Seit Februar 2015 schreibt das Cites-Abkommen auch für alle Jagdtrophäen des afrikanischen Elefanten 2015 eine Einfuhrgenehmigungspflicht vor. Im Jahr 2015 sei eine Trophäe eines nach Anhang A geschützten Elefanten aus Mosambik eingeführt worden, eine weitere aus Sambia abgelehnt worden, heißt es in der Antwort.

Der internationale Handel mit Jagdtrophäen sei nicht immer nachhaltig, legal oder angemessen kontrolliert, heißt es weiter. In Deutschland ist laut Bundesregierung aber ein angemessen hoher Schutz für Jagdtrophäen der Tierarten garantiert, die nach Cites-Abkommen „stark vom internationalen Handel bedroht“ sind. Im europäischen Recht sind diese Tierarten im Anhang A der EG-Verordnung 338/75 aufgeführt. Im Falles eines Antrags auf Einfuhr dieser Tierarten prüfe das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter anderem, ob die Cites-Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes vorliege und das Jagdmanagement des Ursprungslandes eine positive Beurteilung abgegeben haben. Die Genehmigung erteile das Bfn auf der Grundlage der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union (SRG). Diese Kriterien garantierten bei Einzelfallentscheidungen, „dass die Einfuhr zu Zwecken erfolgt, die dem Überleben der betroffenen Art nicht abträglich ist“, heißt es weiter.

Des weiteren schreibt die Bundesregierung, dass sie in geeigneten Gebieten den Fototourismus als Alternative zum Jagdtourismus fördere. So unterstütze sie derzeit das Selous Wildschutzgebiet in Tansania bei der Erstellung eines Managementplans, nach dem vormals jagdlich genutzte Gebiete nun für den Fototourismus genutzt werden sollen. Das Fördervolumen beträgt laut Bundesregierung 18 Millionen Euro.

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