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28.09.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 529/2017

Tunnelhavarie an der Rheintalbahn

Berlin: (hib/HAU) Die Absenkung der Gleise während der Tunnelhavarie an der Rheintalbahn bei Rastatt hat zu keiner Gefährdung des Schienenverkehrs und der Reisenden geführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13632) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13475). In der Antwort wird auf eine Mitteilung der Deutsche Bahn AG verwiesen, wonach der Schicht-Ingenieur am 12. August 2017 um 10:47 Uhr Wasserreintritt im Tunnel festgestellt habe. Nach Bewertung des Schadens und Abstimmung mit dem Bauleiter habe dieser um 11:02 Uhr den Fahrdienstleiter über das Ereignis informiert. Die Streckensperrung durch den zuständigen Fahrdienstleiter sei um 11:03 Uhr erfolgt. Die Absenkung der Gleise habe sich sehr langsam entwickelt. „So bestand nach der Ereignismeldung bis zur eingeleiteten Streckensperrung keine Gefährdung des Schienenverkehrs und der Reisenden“, schreibt die Regierung.

Zur Frage, ob der Baustellenunfall vermeidbar gewesen wäre, heißt es in der Antwort, die Ursachen und der Unfallhergang seien aktuell Gegenstand der Untersuchungen von Experten und Gutachtern. Die Aufarbeitung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Was das beim Tunnelbau bei Rastatt angewandte „Vortriebsverfahren inklusive Vereisungsverfahren“ angeht, so sind das nach Regierungsangaben „erprobte und weltweit durchgeführte Bauverfahren“. Spezifisch sei beim Tunnel Rastatt nach Angaben der Bahn lediglich der relativ lange durchgehend vereiste Korridor, den die Tunnelvortriebsmaschine durchfahren habe.

Mit Blick auf das Projekt „Stuttgart 21“ heißt es in der Vorlage, die geologischen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Tunnelbau bei Stuttgart 21 seien mit denen in Rastatt nicht vergleichbar. Da die Besonderheiten des Vortriebs vom anstehenden Gebirge abhängen würden, könnten keine wechselseitigen Schlüsse gezogen werden. Insofern sehe die Bundesregierung „keine Notwendigkeit einer Neubewertung“.

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