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29.09.2017 Gesundheit — Antwort — hib 531/2017

Neue Strukturen zur Gesundheitsförderung

Berlin: (hib/PK) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat zur Umsetzung des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz neue Strukturen aufgebaut. So wurde eine Abteilung 5 „Unterstützung der Krankenkassen bei Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten“ errichtet, wie aus der Antwort (18/13612) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (18/13504) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Der Abteilung 5 sind den Angaben zufolge 25 Vollzeitstellen zugeordnet worden. Der GKV-Spitzenverband hat die BZgA für die Jahre 2016 und 2017 jeweils mit neun Aufträgen versehen. Dabei geht es unter anderem um Koordinierungsstellen für gesundheitliche Chancengleichheit in den Bundesländern, die Gesundheits- und Präventionsforschung, die Entwicklung von Interventionskonzepten, die Einrichtung eines Internetportals für Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Prävention des Alkoholmissbrauchs von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule und Ausbildung.

Der Mittelansatz zur Umsetzung der Projekte lag 2016 bei rund 2,66 Millionen Euro, 2017 bei rund 19,43 Millionen Euro. Davon wurden 2016 rund 393.000 Euro tatsächlich ausgegeben, 2017 nach bisherigem Stand rund 1,63 Millionen Euro. Die Kritik des GKV-Spitzenverbandes an der BZgA bezieht sich den Angaben zufolge auf den aus Sicht der GKV unzureichenden Mitteleinsatz. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass bei der BZgA erst die notwendigen Strukturen hätten geschaffen werden müssen, heißt es in der Antwort weiter.

Die herausgehobene Rolle der BZgA in dem Präventionsgesetz (18/5261) war unter Experten heftig umstritten, weil die nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums pro Jahr 35 Millionen Euro von den Krankenkassen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zugunsten der Prävention bekommt. Fachleute sahen darin eine unzulässige Quersubventionierung einer Bundesbehörde mit Hilfe von Versichertengeldern.

Das Präventionsgesetz soll dazu beitragen, lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten„ wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas einzudämmen und Menschen zu einer gesunden Lebensweise zu bewegen. Die Prävention soll dabei auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden, in die sogenannten Lebenswelten.

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