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05.10.2017 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 535/2017

Türkei sucht Dogan Akhanli seit 2013

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat Berichte bestätigt, dass die türkische Regierung bereits vor dem Putschversuch den deutsch-türkischen Schriftsteller Dogan Akhanli zur Fahndung ausgeschrieben hat. Akhanli war in diesem Sommer von der spanischen Polizei festgenommen, später aber wieder freigelassen worden unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen.

In der Antwort (18/13652) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/13460) schreibt die Bundesregierung, die Türkei habe am 21. November 2013 über Interpol ein internationales Festnahmeersuchen, eine sogenannte Red Notice, übermittelt. Dem sei am 21. Oktober 2013 eine Vorankündigung, eine „Red Notice Diffusion“, an alle Interpol-Mitgliedstaaten vorausgegangen. Wegen Bedenken des Bundesamtes für Justiz sowie des Auswärtigen Amtes sei das Ersuchen nicht umgesetzt worden. Ob das zuständige Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen damals Akhanli von dem Fahndungsersuchen unterrichtet hat, darüber lägen ihr keine Erkenntnisse vor, schreibt die Bundesregierung.

In der Folgezeit habe die Staatsanwaltschaft Köln die von der Türkei erhobenen Tatvorwürfe geprüft und von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, heißt es in der Antwort weiter. Eine Anhörung des Betroffenen sei nicht erfolgt, weil aus der damaligen Presseberichterstattung bekannt gewesen sei, dass dieser bereits über das türkische Verfahren und den Haftbefehl informiert gewesen sei. Aufgrund wiederholter Nachfragen aus der Türkei habe das Bundeskriminalamt am 28. Januar 2015 Interpol Ankara mitgeteilt, dass eine Auslieferung des Betroffenen wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit nicht bewilligt werden könne.

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