CO2-Gesetzgebung für PKW
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung erwartet einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur CO2-Gesetzgebung für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge nach den Jahren 2020/2021 zum Ende des Jahres. Eine Position zur Fortentwicklung will die Bundesregierung erst nach Vorlage der Vorschläge erarbeiten. Dies geht aus einer Antwort (18/13619) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13389) hervor. Grundsätzlich sei die CO2-Zielwerte-Gesetzgebung geeignet, „einen wirkungsvollen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen, auch im Realbetrieb, zu leisten“, schreibt die Bundesregierung.
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