Veto gegen Finanzhilfen für Nicaragua
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, sich auf die Verabschiedung eines Nicaraguan Investment Conditionality Act „Nica Act“ der USA in besonderer Weise vorzubereiten. „Weisungen einer Regierung an die eigenen Vertreter in den internationalen Finanzinstitutionen binden Vertreter anderer Staaten und somit auch die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht“, heißt es in der Antwort (18/13602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13464). Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass die Gesetzesinitiative darauf abziele, die US-Regierung bis auf weiteres zum Veto gegen internationale Finanzhilfen für Nikaragua zu verpflichten. Mit der Verabschiedung der Gesetzesinitiative durch beide Kammern im US-Kongress würde im politischen Konflikt zwischen Washington und Managua eine „erhebliche Drohkulisse“ aufgebaut.
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