Technische Unterstützung im Ausland
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen bezüglich technischer Unterstützung im Zusammenhang mit militärischen Zwecken im Ausland. In der Antwort (18/13589) auf eine Kleine Anfrage (18/13454) der Fraktion Die Linke erklärt die Bundesregierung, eine derartige Unterstützung „im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung durch Deutsche oder Inländer“ außerhalb des europäischen Binnenmarkts sei unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig. „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift sind der Bundesregierung nicht bekannt.“ Darüber hinaus weist die Regierung darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Dienstleistungsverkehr und dessen Einschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr auf die Europäische Union übergegangen seien. Im Rahmen laufender Verhandlungen zur Revision bestimmter Verordnungen werde auch eine „Harmonisierung der Regelungen zur Kontrolle technischer Unterstützung angestrebt“.
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