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25.10.2017 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 551/2017

Wahl eines Versammlungsleiters

Berlin: (hib/STO) „Grundsatz der Diskontinuität in der konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestages“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/2). Nach der am Dienstag vom Bundestagsplenum abgelehnten Vorlage sollte die konstituierende Sitzung durch einen Versammlungsleiter eröffnet werden. Dessen ausschließliche Aufgabe sollte es sein, die Abstimmung über die Geschäftsordnung des Bundestages zu leiten. „Nach Beschlussfassung der Geschäftsordnung übergibt der Versammlungsleiter die Amtsführung an den nach der dann geltenden Geschäftsordnung bestimmten Alterspräsidenten“, heißt es in dem Antrag weiter. Als Versammlungsleiter sollte laut Vorlage jedes Mitglied des Parlaments in offener Wahl durch Handzeichen mit Mehrheit gewählt werden können.

In der Begründung argumentiert die Fraktion, dass dem Grundsatz der Diskontinuität „durch die bisherige Parlamentspraxis nicht hinreichend Rechnung getragen“ werde. Die Regelung zur Bestimmung des Alterspräsidenten sei „bereits selbst Bestandteil einer durch den Grundsatz der Diskontinuität nicht mehr geltenden Geschäftsordnung“ und erfolge damit ohne rechtliche Grundlage. „Nur durch die vorgeschlagene Regelung erfolgt die Eröffnung der konstituierenden Sitzung in vollständiger Autonomie des neu gewählten Bundestages“, wird in der Vorlage ferner ausgeführt.

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