Beratungsfrist in Ausschüssen
Berlin: (hib/STO) Die Beratungsfrist von Bundestagsausschüssen thematisiert die Fraktion Die Linke in einem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments (19/11). Danach sollen eine Fraktion oder fünf Prozent der Bundestagsmitglieder 25 Sitzungswochen nach Überweisung ihrer Vorlage verlangen können, dass der Ausschuss unter bestimmten Umständen abschließend über diese Vorlage entscheidet. Die Beschlussempfehlung soll dem Antrag zufolge auf die Tagesordnung der folgenden Bundestagssitzung gesetzt werden, wenn eine Fraktion oder fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten dies für ihre Vorlage verlangen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass die Regelung erforderlich sei, „um im Einzelfall die unsachgemäße Nichtbehandlung und ,Verschleppung' von Vorlagen im Ausschuss durch die jeweilige Parlamentsmehrheit zu verhindern“.
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