Bericht über Auslandsdienstreisen
Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsabgeordneten haben in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2017 insgesamt 1.275 Auslandsdienstreisen absolviert. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorliegenden „Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages“ (18/13690) hervor.
Danach kam es im Berichtszeitraum zu 155 Reisen von Ausschussdelegationen, zehn Reisen offizieller Delegationen unter Leitung des Präsidenten oder eines Präsidiumsmitglieds und 32 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen. Ferner werden in der Vorlage 65 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern sowie 825 andere Einzeldienstreisen aufgeführt. Hinzu kamen den Angaben zufolge 188 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen werden mit knapp 7,18 Millionen Euro angegeben.
In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass der „gestiegenen Verantwortung Deutschlands gegenüber seinen Partnern in der Welt“ eine „angemessene internationale Tätigkeit“ des Parlaments entspreche. Transparente Entscheidungsabläufe und die Wahrung von Beteiligungsrechten seien notwendige Konsequenzen eines immer dichteren Netzes der Kooperation und einer gegenseitige Abhängigkeit auf zwischenstaatlicher Ebene.
Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, sei es für die Abgeordneten „erforderlich, eine intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Politikern und Institutionen zu pflegen“, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten die Abgeordneten die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen und Erfahrungen vor Ort sammeln und auf die internationale Lage und auftretende Konfliktsituationen in angemessener Weise reagieren. In Gesprächen mit ihren Parlamentskollegen aus anderen Staaten, mit Vertretern von Regierungen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft oder kultureller Einrichtungen erörterten sie aktuelle und „bisweilen brisante Themen der Gegenwart“.
Die internationalen Aktivitäten der Parlamentarier dienen laut Unterrichtung darüber hinaus „dem Austausch und der Kooperation in zahlreichen Bereichen nationaler Fachpolitik“. In der EU erfolge ein Erfahrungsaustausch zunehmend auf Gebieten, in denen die Hauptverantwortung zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, „eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene aber dennoch erforderlich erscheint“. In zahlreichen Politikbereichen stünden die EU-Staaten vor vergleichbaren Problemen. So sei etwa die Zukunft der Alterssicherung ein Thema, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Ein intensiver Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ermögliche den „Transfer erfolgreicher Strategien zwischen den Staaten“. Im Rahmen von Auslandsdienstreisen könnten sich die Abgeordneten in ihrer Funktion als Gesetzgeber „Informationen über Erfolg versprechende Lösungen einholen, um dann bei anstehenden Reformvorhaben sachgerechte Entscheidungen treffen zu können“.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat sich der Bundestag vertraglich verpflichtet, stimm- und mitwirkungsberechtigte Delegationen in verschiedene internationale parlamentarische Versammlungen zu entsenden. In Staaten, in denen nach politischen Umbrüchen demokratische Strukturen aufgebaut werden, könne der Bundestag „wichtige Unterstützungsarbeit leisten“. Auch wenn es unterschiedliche Konzepte und Abläufe für die Schaffung demokratischer Verhältnisse gebe, würden „Signale der Solidarität und Hilfsangebote aus Deutschland in vielen Teilen der Welt voller Erwartung aufgegriffen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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