Zahlungen an jüdische Verfolgte
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Bericht über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte als Unterrichtung (19/33) vorgelegt. Grundlage für die Zahlungen ist das zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der Jewish Claims Conference geschlossene Abkommen von 1992, das 2012 überarbeitet und neu gefasst wurde. Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, wurden bis zum 30. Juni 2017 398.769 Anträge auf einmalige Beihilfen in Höhe von 2.556 Euro je Fall positiv entschieden. 76.062 Anträge wurden abgelehnt, über 4.774 Fälle ist noch nicht entschieden worden. Der Mittelabfluss insgesamt beträgt 1,014 Milliarden Euro. 174 Millionen Euro wurden bisher als Einmalbeihilfen für während ihrer Kindheit verfolgte jüdischer NS-Opfer gewährt. In diesen Fällen gibt es eine Pauschalzahlung von 2.500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfsmaßnahmen. 31.155 Fälle wurden abgelehnt, 2.970 sind noch nicht entschieden.
Die Höhe der seit 1995 gezahlten laufenden Leistungen beträgt inzwischen 3,703 Milliarden Euro. Die Zahl der Empfänger beträgt 44.192.
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