+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.11.2017 Auswärtiges — Antrag — hib 562/2017

Militärausbildung im Irak

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll weiterhin die irakische Armee sowie Sicherheitskräfte in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Die deutschen Streitkräfte würden „im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit“ und als „Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS)“ handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates „eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit“ ausgehe, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (19/25). Die Ausbildungsunterstützung werde „auf Bitten und im Einverständnis“ mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet.

Das Mandat ist befristet bis Ende April 2018. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 6,9 Millionen Euro.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung der irakisch-kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte mit dem Schwerpunkt Raum Erbil auch die „Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ unter anderem in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS.

Die Terrororganisation bleibe weiterhin eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Im Irak verfüge der IS auch nach der Befreiung Mosuls und Tal Afars über verbleibende Rückzugsräume und damit über territoriale Kontrolle in einigen wenigen Kerngebieten, schreibt die Bundesregierung.

Der Kampf der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte gegen den IS habe weiterhin oberste sicherheitspolitische Priorität für den Irak. Die Ausbildungsunterstützung leiste dazu weiterhin einen wichtigen Beitrag, schreibt die Bundesregierung. „Angesichts des am 25. September 2017 abgehaltenen kurdischen Unabhängigkeitsreferendums, das keine unmittelbare Bindungswirkung hat, unterstützt die Bundesregierung in enger Abstimmung mit internationalen Partnern Bemühungen um einen Dialogprozess zwischen der kurdischen Regionalregierung und der irakischen Zentralregierung.“

Marginalspalte