Account-Nutzung bei Ermittlungen
Berlin: (hib/STO) Die Verwendung von Accounts, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren, durch das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Bundespolizei ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/116) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/35). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, in wie vielen Fällen BKA oder Bundespolizei in den vergangenen Jahren solche Accounts „bei sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen zur Gewinnung von weiteren Informationen beziehungsweise bei Ermittlungen“ genutzt hat.
Wie dazu aus der Antwort hervorgeht, hat das BKA in den Jahren 2015 und 2016 jeweils einen Account genutzt, der zuvor von Dritten eingerichtet worden war. Im laufenden Jahr (Stand 8. November) nutzte das BKA den Angaben zufolge keinen solchen Account. Bei der Bundespolizei beläuft sich die entsprechende Zahl laut Antwort auf 15 für das Jahr 2016 und auf 21 für dieses Jahr.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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