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29.11.2017 Hauptausschuss — Antrag — hib 575/2017

Linke gegen Investitionsgerichtshof

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Die Linke lehnt einen eigenen Gerichtshof auf europäischer Ebene für Konflikte zwischen Investoren, Unternehmen und Staaten ab. Mit einem solchen geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) würden ausländischen Investoren und Konzernen undurchsichtige Exklusivrechte gewährt, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/97). „Im Ergebnis stärkt und zementiert der MIC eine Paralleljustiz zu Lasten normaler rechtsstaatlicher Verfahren, der öffentlichen Haushalte und demokratischer Entscheidungen.“ Die Fraktion fordert daher, einen entsprechenden Entwurf der EU-Kommission zurückzuweisen. Außerdem solle die Bundesregierung belastbare Fakten vorlegen, die eine Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes von ausländischen Investoren und Unternehmen belegen.

Die EU-Kommission entwickelt und sondiert ein Konzept für einen MIC; sie hat dazu einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen vorgelegt. Dieser MIC soll die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen, Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mitgeteilt, sie erwarte, dass der Gerichtshof auch die bilateralen Investitionsgerichte ersetze. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der bei MIC eingesetzten Richter durch geeignete Regelungen gewährleistet wird.

Die Fraktion Die Linke fürchtet hingegen weitere Exklusivrechte für Investoren und Unternehmen, die ohnehin seit Jahren ausgeweitet worden seien. Sie bezweifelt die Notwendigkeit eines MIC, da es keinen Nachweis für eine Diskriminierung von ausländischen Investoren und Unternehmen gegenüber heimischen Akteuren gebe. Eine Ausweitung von Schutzrechten sei daher unverantwortlich und schade der Mehrheit, so die Fraktion zur Begründung.

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