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03.01.2018 Haushalt — Unterrichtung — hib 4/2018

Rechnungshof legt Bemerkungen vor

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Bemerkungen 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (19/170) vorgelegt. Der Bericht beinhaltet zudem die Feststellung der Jahresrechnung 2016. Die Bemerkungen sind eine der Grundlagen für die Entlastung der Bundesregierung durch Bundesrat und Bundestag.

Für den Haushalt 2016 stellt der Rechnungshof fest, dass es keine „bedeutsamen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern aufgeführten Beträgen“ gegeben habe. Der Haushalt 2016 lag laut Bemerkungen 2017 im Vollzug mit Gesamtausgaben und -einnahmen von 317,4 Milliarden Euro um 0,5 Milliarden Euro über dem Soll des Nachtragshaushaltes. Der Etat, der ohne Nettokreditaufnahme auskam, hielt nach Darstellung des BRH die seit 2016 vollständig greifende Schuldenbremse ein.

Kritisch betrachtet der Rechnungshof den Umgang der einzelnen Ressorts mit Ausgabenresten und Selbstbewirtschaftungsmitteln sowie mit Verpflichtungsermächtigungen. Auch die Vermögenrechnung des Bundes entspricht nicht den Erwartungen der Rechnungsprüfer.

Der Bundesrechnungshof moniert zudem erneut die aus seiner Sicht nicht sinnvolle Einrichtung von Sondervermögen des Bundes wie dem Energie- und Klimafonds (EKF), dem 2016 713 Millionen Euro aus dem Haushalt zuflossen. Mit jährlichen Bundeszuschüssen werde das „ursprüngliche Ziel verfehlt, die Ausgaben des EKF ausschließlich über die Klimaabgaben zu finanzieren“. Die Haushaltsfinanzierung des EKF werde künftig noch signifikant ansteigen, prognostiziert der Rechnungshof. „Für einen wirtschaftlichen, transparenten und koordinierten Mitteleinsatz wäre es förderlicher, sämtliche Mittel im Bundeshaushalt zu etatisieren.“ Ähnlich äußert sich der BRH mit Blick auf den Kommunalinvestitionsförderungsfonds.

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