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05.01.2018 Hauptausschuss — Antwort — hib 6/2018

Kämpfer aus Deutschland ausgereist

Berlin: (hib/PK) Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sind in den vergangenen Jahren etliche Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland nach Syrien, in den Irak oder in die Ukraine ausgereist, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Das geht aus der Antwort (19/335) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/194) der AfD-Fraktion hervor.

So lägen den Sicherheitsbehörden Informationen über 183 Personen aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien oder Irak ausgereist seien, um sich bei kurdischen Milizen am Kampf zu beteiligen. Überwiegend hätten sich die Kämpfer den sogenannten Volksverteidigungseinheiten angeschlossen. Diese Einheiten kämpfen gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Von den seit 2013 zu diesem Zweck ausgereisten Personen seien bislang 112 zurückgekehrt. Es seien in der Folge der Reisen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Weitere Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden beziehen sich auf Kämpfer mit festem Wohnsitz in Deutschland, die in die Krisenregion der Ostukraine ausgereist sind. So lägen Informationen zu 26 in Deutschland gemeldeten Personen vor, „bei denen von einer verdichteten Hinweislage auf einen zeitweisen Aufenthalt im Krisengebiet ausgegangen werden kann“. Ob sich die Personen an Kampfhandlungen beteiligt hätten oder noch beteiligt seien, könne nicht geklärt werden.

Sie seien 2014 und 2015 in den Osten der Ukraine ausgereist. 20 Personen sollen die pro-russischen Separatisten unterstützt haben oder immer noch unterstützen. Von ihnen sollen zwei Personen im Kampf getötet worden sein. Nach bisherigen Erkenntnissen seien unter den Ausgereisten zwei deutsche Staatsangehörige aus der Ukraine nach Deutschland zurückgekehrt.