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05.01.2018 Hauptausschuss — Antwort — hib 6/2018

Rekordzahl an Terrorverfahren

Berlin: (hib/PST) Im Jahr 2017 gab es bis zum 1. November 952 Ermittlungsverfahren gegen ausländische Staatsangehörige wegen Bildung einer oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/328) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/195) mit. Die Zahl ist die mit Abstand höchste in dem von der Antwort erfassten Zeitraum seit 2010. So gab es 2012 und 2013 nur jeweils 16 Ermittlungsverfahren nach dem einschlägigen Strafrechtsparagrafen 129a. Die Zahl stieg - jeweils im Gesamtjahr - von 29 im Jahr 2014 auf 82 in 2015 und 139 im Jahr 2016. Von den in den ersten zehn Monaten 2017 eingeleiteten Ermittlungsverfahren richtete sich die Mehrzahl gegen afghanische (299), somalische (190), syrische (162), pakistanische (103) und türkische (81) Staatsangehörige.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, kam es 2017 bis zum 1. November in 460 Fällen zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens, in 90 Fällen ist das Verfahren noch offen, 399 Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. In zwei Fällen erhob die Generalbundesanwaltschaft Anklage. In diesen beiden Fällen ist das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen. In den Jahren zuvor haben die Anklagen durch die Generalbundesanwaltschaft fast immer zu einer Verurteilung zu Freiheitsstrafen geführt. Zum Ausgang der abgegebenen Verfahren nimmt die Bundesregierung „aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung keine Stellung“, wie sie schreibt.

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