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08.01.2018 Hauptausschuss — Antwort — hib 7/2018

Kennzeichnung von Polizisten ausreichend

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält die jetzige Kennzeichnung von Bundespolizisten für ausreichend. Die Beamten der Bundespolizei könnten im Einsatz identifiziert werden. So seien die Einsatzkräfte angehalten, auf Nachfrage ihren Namen, die Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, heißt es in der Antwort (19/354) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/255) der Fraktion Die Linke.

Sofern der Einsatz dadurch gefährdet würde, könne die Auskunft auf die Dienstausweisnummer beschränkt werden. Ferner sei eine Identifizierung über die taktische Kennzeichnung und Einsatzdokumentation oder durch eine interne Zeugenbefragung möglich. Diese Zuordnungsmöglichkeiten erfüllten das Ziel eines offenen und transparenten Auftretens der Beamten der Bundespolizei, ohne dass es dazu weiterer Kennzeichnungen bedürfe.

Im Übrigen hätten auch Polizisten einen Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht ungerechtfertigten Anschuldigungen und Sanktionen ausgesetzt würden. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die drohende Gefahr von Übergriffen auf Polizisten und ihre Angehörigen. Bis heute sei auch kein Falle bekannt, bei dem Ermittlungsverfahren gegen Polizisten aufgrund einer fehlenden Identifizierungsmöglichkeit eingestellt worden wären.

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