Grenzwerte für Stickstoffoxide
Berlin: (hib/FB) Die Begründung für unterschiedliche Grenzwerte für Stickstoffoxide ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (19/247) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/121). Laut Bundesregierung basiert der Außenluft-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. „Grundlage für die Grenzwerte sind deren in Studien beobachteten gesundheitlichen Auswirkungen auf die untersuchten Bevölkerungsgruppen“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung begründet den strengeren Grenzwert für die Außenluft im Vergleich zu den Grenzwerten für Industrie- beziehungsweise Büroarbeitsplätze damit, dass ersterer auch Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen im Blick habe.
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