Umsetzung des Nagoya-Protokolls
Berlin: (hib/FB) Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) schafft mit Weiterbildung, Stellenaufbau und internationaler Zusammenarbeit die Voraussetzungen für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls. Das geht aus einem Bericht des BfN zum aktuellen Stand der Umsetzung hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/298) vorliegt.
Das Nagoya-Protokoll ist ein seit Oktober 2014 bestehendes internationales Umweltabkommen zur Einhaltung und Umsetzung der Ziele des Übereinkommens der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD). Ziele sind die Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung von Gewinn zwischen Herkunfts- und Verarbeitungsländern.
Nach einer Organisationsänderung im Jahr 2014 ist im BfN das Fachgebiet Vollzug Nagoya-Protokoll entstanden. Bis Juli 2017 wurden laut Bericht neun neue Stellen geschaffen, von denen fünf bereits besetzt sind. Die Aufmerksamkeit liege auf der Fortbildung der Vertreter des BfN und dem Austausch mit europäischen und internationalen Behörden.
Die laut Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 511/2017 zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls vorgeschriebenen Nutzerkontrollen werden derzeit vorbereitet. Bisher liegt laut Bericht der Schwerpunkt allerdings auf Aufklärungsarbeit durch das BfN statt auf Kontrolle.
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