Rolle der Regierung bei Air-Berlin-Verkauf
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat Vorwürfe zurückgewiesen, die Verhandlungen zum Verkauf der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin beeinflusst zu haben. Dies verbiete sich aus rechtsstaatlichen Gründen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/332) auf eine Kleine Anfrage (19/108) der Fraktion Die Linke. Sie weist damit auch Verdächtigungen zurück, auf einen Verkauf an den Lufthansa-Konzern hingewirkt zu haben. Bei Fragen zur Zusammensetzung des Gläubigerausschusses verweist die Bundesregierung darauf, dass diese Informationen nicht öffentlich zugänglich seien. Indes bestätigt sie die Mitgliedschaft der Bundesagentur für Arbeit im Gläubigerausschuss. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sei hingegen lediglich so genannte Massegläubigerin und damit nicht zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung berechtigt.
Ohne die finanzielle Absicherung der KfW hätte Air Berlin nach den Worten der Bundesregierung den Flugbetrieb unmittelbar nach Einreichung des Insolvenzantrages einstellen müssen. Ähnlich habe sich die KfW bei den Pleiten der Firmen MobilCom AG, Fairchild Dornier und Quelle GmbH verhalten: Auch hier habe der Bund Insolvenzverfahren durch verbürgte beziehungsweise garantierte Kredite finanziell abgesichert, teils in dreistelliger Millionenhöhe.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)