Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene
Berlin: (hib/HLE) Bisher sind 1.175 Anträge auf eine Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene positiv beschieden worden. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/374) auf eine Kleine Anfrage (19/305) der Fraktion Die Linke mit. 429 Anträge seien abgelehnt worden, und 118 Anträge seien noch nicht abschließend bearbeitet worden. Der häufigste Grund für eine Ablehnung war, dass die Antragsteller keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte gewesen waren.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt kamen die meisten Anträge aus Russland (992), der Ukraine (545) und aus Weißrussland (196). Der Deutsche Bundestag hatte im Mai 2015 beschlossen, dass sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Leistung erhalten sollten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)