Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene
Berlin: (hib/HLE) Bisher sind 1.175 Anträge auf eine Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene positiv beschieden worden. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/374(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/305(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke mit. 429 Anträge seien abgelehnt worden, und 118 Anträge seien noch nicht abschließend bearbeitet worden. Der häufigste Grund für eine Ablehnung war, dass die Antragsteller keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte gewesen waren.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt kamen die meisten Anträge aus Russland (992), der Ukraine (545) und aus Weißrussland (196). Der Deutsche Bundestag hatte im Mai 2015 beschlossen, dass sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Leistung erhalten sollten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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