Umgang mit islamistischen Rückkehrern
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung schätzt, dass in den vergangenen Jahren rund 960 Personen aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak gereist sind, um dort auf Seiten des „Islamischen Staates“ (IS) und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Wie sie in ihrer Antwort (19/284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/65) schreibt, befände sich etwa ein Drittel der ausgereisten Personen mittlerweile wieder in Deutschland. „Bei diesem Personenkreis liegen den Sicherheitsbehörden nur zu über 80 Personen Erkenntnisse vor, dass sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder in Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben.“ Zudem lägen Hinweise vor, dass rund 150 der ausgereisten Personen in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen seien. Wie die Bundesregierung außerdem mitteilt, habe die Generalbundesanwaltschaft zwischen 2013 und 2017 gegen 174 Personen unter den Ausreisern ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs eingeleitet. Gegen 22 Personen sei ein Urteil ergangen, 21 Verfahren seien eingestellt worden. Die restlichen Verfahren seien noch nicht abgeschlossen oder in einigen Fällen an die Justiz der Länder abgegeben worden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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