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17.01.2018 Inneres — Antrag — hib 22/2018

Antisemitismusbeauftragter gefordert

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Antisemitismusbeauftragten berufen. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen (19/444) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll sich der oder die Antisemitismusbeauftragte unter anderem der Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus sowie der Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus widmen.

Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage die Erfassung antisemitischer Straftaten durch die Sicherheitsbehörden verbessern und das Straf- und Versammlungsrecht darauf überprüfen, „ob es den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand gibt, um entschieden und wirksam gegen das öffentliche Verbrennen der israelischen Flagge oder anderer Symbole des israelischen Staates und antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen vorzugehen“. Zugleich plädieren die vier Fraktionen unter anderem dafür, den deutsch-israelischen Jugendaustausch zu einem Jugendwerk mit bilateralen Strukturen auszubauen „und mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, damit interessierten Jugendlichen ein Austausch ermöglicht wird“.

In dem Antrag verurteilen sie jede Form von Antisemitismus und Judenfeindlichkeit und bekennen sich „zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat“ und dessen Sicherheit. „Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind für uns nicht verhandelbar“, heißt es in der Vorlage weiter. Boykottaufrufe und Beleidigungen gegen Israel und Juden gebe es bereits seit Jahren in Deutschland, zuletzt bei antiisraelischen Kundgebungen im Dezember in Berlin. Diese seien inakzeptabel.

Der Gefahr eines durch Zuwanderung erstarkenden Antisemitismus müsse die gleiche hohe Aufmerksamkeit gelten wie dem bestehenden Antisemitismus in Deutschland, mahnen die vier Fraktionen zudem. Jedem Menschen, der in Deutschland lebt, müsse „klar sein, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz hat“. Die Anforderungen an die Integration von Zuwanderern müssten deshalb auch darauf gerichtet sein, „die besondere Verantwortung unseres Landes gegenüber Jüdinnen und Juden in Deutschland und dem Staat Israel deutlich zu machen“.

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