+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.01.2018 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 24/2018

U-Ausschuss zu Breitscheidplatz-Anschlag

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion dringen auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, der am 19. Dezember 2016 zwölf Todesopfer gekostet hatte. In einem gemeinsamen Antrag (19/455) betonen die beiden Fraktionen die Entschlossenheit, einen „Beitrag zu einer gründlichen Aufklärung und vor allem auch zu den notwendigen Schlussforderungen zu leisten“. Die Vorlage steht am Donnerstagabend ebenso wie Anträge der Fraktionen von FDP (19/229), Die Linke (19/418) und Bündnis 90/Die Grünen (19/248) auf Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Nach dem Willen der Unions- und der SPD-Fraktion sollen dem Untersuchungsausschuss neun ordentliche Mitglieder angehören, davon drei von der CDU/CSU, zwei von der SPD sowie je ein Mitglied von der AfD-, der FDP-, der Linken- und der Grünen-Fraktion, und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern.

Dem Antrag der zwei Fraktionen zufolge soll sich das Gremium „unter Einbeziehung der Zeitspanne von der Einreise Anis Amris nach Deutschland bis zu seinem Tod ein Gesamtbild verschaffen zu dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin, zu seiner Person und seinen Alias-Identitäten, zu seinem Umfeld und möglichen Unterstützern“. Auch solle sich der Untersuchungsausschuss ein Urteil bilden zu der Frage, ob die Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie die für den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsrechts zuständigen Behörden „unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten sachgerechte Maßnahmen ergriffen haben“.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll der Ausschuss laut Vorlage weitere Schlussfolgerungen für Befugnisse, Organisation, Arbeit und Kooperation der genannten Behörden ziehen und gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen aussprechen. Ebenso soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen für die Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen gezogen werden können und sollen.

Wie es in dem Zwei-Fraktionen-Antrag weiter heißt, soll das Gremiums insbesondere klären, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse Behörden des Bundes zur Person Anis Amri sowie insbesondere zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit wann vorlagen oder hätten vorliegen müssen und was aufgrund dieser Erkenntnisse jeweils veranlasst wurde oder hätte veranlasst werden müssen. Auch sollen die Ausschuss-Mitglieder unter anderem klären, „ob und gegebenenfalls in welcher Weise Anis Amri oder mögliche Mittäter, Hintermänner oder Unterstützer von Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden als Informationsquelle oder als sogenannter ,Nachrichtenmittler' genutzt wurden sowie ob und gegebenenfalls in welcher Weise mit Rücksicht darauf durch Behörden insbesondere des Bundes von Maßnahmen gegen Anis Amri abgesehen wurde“.

Marginalspalte