AfD will verpflichtende Altersuntersuchung
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen jugendliche Ausländer, die in Deutschland einen Asylantrag stellen oder von den Jugendämtern in Obhut genommen werden, einer verpflichtenden medizinischen Altersuntersuchung unterzogen werden, wenn deren behauptete Minderjährigkeit augenscheinlich nicht gegeben ist. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/461) zur Änderung des Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes vor. Nach Angaben der AfD entstehen durch „mehrere zehntausend Ausländer“, die angeblich minderjährig, tatsächlich aber volljährig seien, jährliche Kosten von rund 3,5 Milliarden Euro. Zudem seien sie weitgehend vor strafrechtlicher Verfolgung als auch vollständig vor Abschiebung geschützt. „Der durch die fälschlicherweise als unbegleitete, minderjährige Ausländer (UMA) identifizierten Personen verursachte volkswirtschaftliche Schaden - einschließlich der durch ihre hohe Kriminalitätsrate verursachte Schaden an Sachen, Eigentum, Leib und Leben der Bürger hat mittlerweile inakzeptable Ausmaße angenommen“, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Erhebungen in Dänemark und Österreich hätten ergeben, dass etwa 30 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen in Wirklichkeit volljährig seien. Es sei davon auszugehen, dass dieser Anteil in Deutschland ähnlich hoch sei.
Die Kosten für eine Altersfeststellung belaufen sich nach Angaben der AfD auf rund 1.000 Euro pro Person. Umgekehrt beliefen sich die Ersparnisse zwischen 3.000 und 10.000 Euro pro Monat, wenn ein vermeintlich minderjähriger Ausländer nach den Vorschriften für volljährige Ausländer behandelt würde.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)