Einsatz verdeckter BfV-Mitarbeiter
Inneres/Antwort - 23.01.2018 (hib 27/2018)
Berlin: (hib/STO) Der „Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/166). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird der Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern durch Paragraf 9a des „Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz“ sowie entsprechende Dienstvorschriften des BfV geregelt Das BfV dürfe gemäß Paragraf 9a Absatz 1 dieses Gesetzes eigene Mitarbeiter als Verdeckte Mitarbeiter einsetzen. Der Einsatz privater Dritter sei ausgeschlossen.
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