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24.01.2018 Hauptausschuss — Anhörung — hib 32/2018

Öffentliche Anhörung zu Familiennachzug

Berlin: (hib/STO) Vier Gesetzentwürfe und ein Antrag zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge, also solche mit eingeschränkten Schutzstatus, sind am Montag, 29. Januar 2018, Thema einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses. Zu der dreistündigen Veranstaltung, die um 9.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Saal 4.900) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Geburtsdatum beim Ausschuss (hauptausschuss@bundestag.de) anzumelden. Aus Kapazitätsgründen kann die Anmeldung nicht immer den Zugang garantieren.

Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion „auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll“. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge zufolge verlängert werden.

DieAfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen „völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter“ vor.

Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Diese Ausnahmefälle sollen unter anderem Konstellationen erfassen, „in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten“. Auch will die FDP den Nachzug in Fällen erlauben, „in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird“.

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Eine Beibehaltung der jetzigen Regelung oder eine dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten lehnt die Fraktion darin strikt ab.

Auch Bündnis 90/Die Grünen wenden sich gegen eine weitere Aussetzung des Nachzugs. Sie fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung nach dem Willen der Grünen das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, „um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können“.

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