Verteidigungsausgaben der EU-Mitglieder
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben nicht dafür eingesetzt, dass sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der EU verbindlich verpflichten sollen, mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Verteidigung auszugeben. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten hätten sich allerdings dazu verpflichtet, die Verteidigungsausgaben zur Erreichung vereinbarter Ziele regelmäßig nominell zu erhöhen, heißt es in der Antwort (19/325) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/106). Mit den „vereinbarten Zielen“ seien die 2007 im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur und 2015 in Ratsschlussfolgerungen bestätigten freiwilligen und kollektiven Richtwerte für Investitionen gemeint.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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