Pressearbeit der Auslandsvertretungen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verweist darauf, dass die deutschen Auslandsvertretungen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Medien im Gastland in eigener Zuständigkeit durchführen. Vor Presseauftritten gegenüber Medien finde in der Regel keine Befassung der Zentrale des Auswärtigen Amts statt, heißt es in einer Antwort (19/337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/201). Die Abgeordneten hatten eine Äußerung einer stellvertretenden deutschen Botschafterin zum Ausgang der Bundestagswahl thematisiert. Die Diplomatin habe in einem TV-Statement im Gastland gesagt, dass nun erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte „Nazis“ in den Bundestag eingezogen seien.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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