+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

29.01.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 37/2018

Unabhängigkeitswunsch in Katalonien

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält eine Lösung der Frage einer Unabhängigkeit Kataloniens nur im Rahmen der spanischen Verfassung und im Wege eines innerspanischen Dialogs für möglich. Diese Sichtweise werde von der EU-Kommission ebenso wie von allen anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt, schreibt sie in ihrer Antwort (19/338) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/202). „Die Bundesregierung hat keinen Zweifel, dass das Königreich Spanien eine rechtsstaatliche und demokratische Lösung finden wird.“ Sowohl die spanische Regierung als auch die Unabhängigkeitsbefürworter hätten unterstrichen, dass diese nur im gewaltfreien Dialog gefunden werden kann.

Zur Frage, warum die damalige Bundesregierung 1991/1992 die nach Unabhängigkeit strebenden jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten anerkannt habe, heißt es in der Antwort: „Die Ereignisse im Jugoslawien der frühen 1990er Jahren sind mit der jetzigen Entwicklung im Königreich Spanien nicht vergleichbar.“ Spanien sei ein demokratischer Rechtsstaat, dies habe auf Jugoslawien nicht zugetroffen. Die Anerkennung der Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens sei zudem vor dem Hintergrund der militärischen Operationen der jugoslawischen Armee gegen die damaligen Teilstaaten erfolgt.

Marginalspalte