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30.01.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 39/2018

Bildung ist vor allem Ländersache

Berlin: (hib/ROL) Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet“ nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage „isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume“.

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich - im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten - zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

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