Verdeckte Informationsgewinnung
Berlin: (hib/STO) „Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/514). Darin schreiben die Abgeordneten, nach einer Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom November 2017 plane das Bundesinnenministerium, „die Industrie zu verpflichten, den Sicherheitsbehörden digitale Einfallstore für das Ausspionieren von privaten Autos, Computern, Unterhaltungs- sowie Haushaltsgeräten zu eröffnen“.
Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, ob eine „neue Ermächtigungsgrundlage zur Verpflichtung Dritter zur Durchführung oder Ermöglichung von Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung“ auf die Hersteller von Alarm- und Sicherheitssystemen beschränkt sein sollte. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Regelungen nach Auffassung der Bundesregierung „bei einer neuen Ermächtigungsgrundlage zur Verpflichtung Dritter zur Durchführung oder Ermöglichung von Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung den Grundrechtsschutz durch Verfahren sicherstellen“ sollen.
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