AfD kritisiert EWF-Kommissionsvorschlag
Berlin: (hib/SCR) Die EU-Kommission verletzt mit ihrem Vorschlag (KOM(2017) 827 final) zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nach Ansicht der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. In einem Antrag (19/593) argumentiert die Fraktion, dass der Kommissionsvorschlag auf keiner validen Rechtsgrundlage basiere. Der Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU. Der von der Kommission angeführte Artikel 352 AEUV sei kein „Freibrief für ein generelles, beliebiges Ausdehnen der Zuständigkeitskompetenzen der EU über die vertraglich definierten Grenzen hinaus“, heißt es in dem Antrag, der am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird.
Die Fraktion kritisiert in dem Antrag zudem, dass mit dem Kommissionsvorschlag zum EWF auch die haushaltspolitische Einbindung des Parlaments entfallen würde. Diese sei im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch eine „zwingende haushaltsverfassungsrechtliche Rückbindung des deutschen Vertreters im ESM an den Bundestag“ noch gegeben, wenn auch eingeschränkt, schreibt die Fraktion.
Der Antrag ist als „Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon“ formuliert.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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