AfD fordert „Demokratieklausel“
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion will die Vergabe von staatlichen Fördermitteln an Vereine, Initiativen und Projekte zur Bekämpfung von Extremismus wieder an eine sogenannte „Demokratieklausel“ binden. In einem entsprechenden Antrag (19/592) fordert sie die Bundesregierung auf, die erstmals im Jahr 2011 von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte und von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) 2014 abgeschaffte Klausel wieder einzuführen.
Nach dem Willen der AfD soll die Klausel wie folgt lauten: „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass diese Personen oder Organisationen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden und dass bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördermaßnahmen zurückgefordert werden.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)