Umgang mit Bürgerenergiegesellschaften
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung rechnet damit, dass es bei mit Sonderregelungen bedachten Bürgerenergiegesellschaften zu Fehlentwicklungen kommt. So sei etwa zu erwarten, dass es wegen der hohe Zuschlagsquote solcher Gesellschaften bei Windenergie-an-Land-Ausschreibungen länger dauere, bis Projekte realisiert würden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/541) auf eine Kleine Anfrage (19/382) der Fraktion Die Linke. Bürgerenergiegesellschaften genießen längere Umsetzungsfristen und können Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz später einholen. „Es liegen bisher keine Erfahrungswerte zur Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Projekten ohne Genehmigung vor“, erklärt die Bundesregierung.
Die Akteursvielfalt an sich sei gleichwohl nicht gefährdet, nur weil sich so viele Bürgerenergiegesellschaften beteiligen. Den Angaben nach entfielen 93 Prozent der Zuschläge in den drei Ausschreibungsrunden Wind an Land 2017 auf Bürgerenergiegesellschaften.
Indes habe der Bundestag im Sommer kurzfristig entschieden, im Zusammenhang mit dem Mieterstrom-Gesetz nur mehr Bürgerenergieprojekte mit einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzulassen. Beide Modalitäten sollten zu einem späteren Zeitpunkt miteinander verglichen werden. Die Fraktion Die Linke hatte ihre Anfrage mit Medienberichten begründet, wonach Sonderregelungen bei Ausschreibungen zu Windenergie-Projekten eher ein „Einfallstor für einen Missbrauch der Bürgerenergie-Definition bieten“ als Akteursvielfalt am Markt zu fördern.
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