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06.02.2018 Verteidigung — Antwort — hib 51/2018

Entwurf zum Traditionserlass in Prüfung

Berlin: (hib/AW) Der Entwurf für den geplanten neuen Traditionserlass für die Bundeswehr befindet sich derzeit noch in der Prüfung und wird nach Erarbeitung eines fortgeschriebenen Entwurfs dem Verteidigungsausschuss zur Diskussion zugeleitet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/379) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/312) mit. An dem Überarbeitungsprozess seien neben den beteiligten Dienststellen auch der Wehrbeauftragte sowie die Kirchen und Interessenvertretungen beteiligt. Der Entwurf des neuen Traditionserlasses sei im Intranet der Bundeswehr abrufbar. Kritik und Anregungen würden derzeit ausgewertet.

Der Entwurf des Traditionserlasses legt nach Angaben der Regierung fest, dass die Wehrmacht und die Nationale Volksarmee der DDR für die Bundeswehr prinzipiell nicht traditionswürdig sind. Allerdings würden diese beiden Armeen nicht auf eine Stufe gestellt. Einzelne Angehörige der Wehrmacht könnten nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung in das Traditionsgut der Bundeswehr aufgenommen werden, wenn eine Leistung vorliegt, die „vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt“, zum Beispiel bei der Beteiligung am militärischen Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime. Das Prinzip der Einzelfallbetrachtung werde auch auf Wehrmachtssoldaten angewendet, die sich dem „Nationalkomitee Freies Deutschland“, dem „Bund deutscher Offiziere“ oder Partisanenverbänden anschlossen. Deutsche Streitkräfte vor dem Jahr 1918 könnten Traditionsgut der Bundeswehr begründen, sofern dies die Werteordnung des Grundgesetzes entspricht.

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